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Europawahl 2019 - Wahlrecht für Deutsche in Spanien

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Die Wahl des Europäischen Parlaments findet in der Bundesrepublik Deutschland und in Spanien am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands in einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ebenfalls die Möglichkeit  einmalig ihr Wahlrecht im Ausland auszuüben.

Mit dem Wohnsitz in Deutschland findet der Eintrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des deutschen Wohnortes automatisch statt, wo eine Teilnahme an der Wahl dann am 26. Mai persönlich erfolgen kann. Eine Alternative dazu bietet die Briefwahl. Dafür kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes ein Wahlschein mit dazugehörigen Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Eine Veranschaulichung der Einzelheiten finden Sie hier.

Im Falle des Wohnsitzes in Spanien müssen Wähler ihren Teilnahmeort für die Europawahl eindeutig bestimmen.
Um das Wahlrecht in Deutschland ausüben zu können, muss ein Antrag auf die Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis gestellt werden und bis zum 5. Mai bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen. Eintragungen in das Wählerverzeichnis für Europawahlen müssen je Wahl neu beantragt werden, sodass ein früherer Eintragung erlischt.
Das dafür benötigte Formular erthalten Sie hier.

Residenten in Spanien erhalten in einem erstmaligen Schreiben die Benachrichtigung über die Möglichkeit mit der Frist zum 30. Januar an den Europawahlen, den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen oder an beiden Wahlen teilzunehmen. Die einmalige Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde enthält vergleichsweise zu Deutschland automatisch eine andauernde Berechtigung der Anteilnahme. Bei Unklarheiten oder einer fehlenden Ankündigung sollte vor dem 30. Januar bei der Gemeinde die Information eingeholt werden.
Hilfreiche Informationen dazu finden Sie hier.

Für alle Auslandsdeutsche ist der nachfolgende Link notwendig.

Hier finden Sie den Download zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben.

Anmerkung:
In dem 6 Seitigen Dokument sind lediglich 2 Seiten auszufüllen, nämlich die "Erstausfertigung" und "Zweitausfertigung". Mit dem Download unter obenstehendem Link sollte mit dem Versand nach Deutschland und der Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 5. Mai nichts im Wege stehen.

In jedem Falle der persönlichen Entscheidung sollte das Stimmrecht zur Teilnahme an der Mitwahl des Europäischen Parlaments nicht verfallen lassen werden.

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